Die Schließung einer Arztpraxis bringt viele Herausforderungen mit sich - insbesondere die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Patientenakten. Als spezialisierter Dienstleister übernehmen wir die Archivierung und Verwaltung Ihrer Patientenakten. Sie erfüllen so alle rechtlichen Vorgaben, ohne sich selbst um Lagerung und Anfragen kümmern zu müssen.
Laut gesetzlichen Regelungen (§ 10 Abs. 3 MBO-Ä) müssen Patientenakten bis zu 10 Jahren nach der letzten Behandlung sicher aufbewahrt werden. Bei bestimmten Fällen, wie Haftungsfragen oder anhaltenden Behandlungen, kann diese Frist sogar länger sein. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Die Schließung einer Praxis befreit die behandelten Ärzte nicht von der Aufbewahrungspflicht.
Wir übernehmen die vollständigen Patientenakten Ihrer Praxis und sorgen für eine gesetzeskonforme Archivierung.
Wir gewährleisten die sichere Aufbewahrung der Akten gemäß der gesetzlichen Fristen.
Patienten können Ihre Akten bei uns direkt anfordern. Wir kümmern uns um die Abwicklung und stellen die Daten sicher bereit - natürlich nur nach klarer Identitätsprüfung und Einwilligung.
Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht sorgen wir auf Wunsch für eine datenschutzkonforme Vernichtung der Akten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihre Situation. Egal ob geplante Praxisschließung, plötzliche Aufgabe oder Erbfall - wir finden die passende Lösung für Sie.
Sobald wir uns über die Details der Archivierung geeinigt haben, schließen wir:
Dies stellt sicher, dass die Verarbeitung und Aufbewahrung der Patientenakten rechtssicher und transparent erfolgt.
Wir holen die physischen Patientenakten bei Ihnen vor Ort ab. Wir packen die Kartons und sortieren Ihre Akten, wenn gewünscht, vor Ort. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ihre Akten werden in unserem zertifizierten Archiv sicher gelagert. Alle Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen werden garantiert erfüllt.
Patienten können Akten direkt bei uns anfordern. Wir kümmern uns um alle Anfragen und stellen die Daten sicher zur Verfügung.
Auf Wunsch vernichten wir die Akten datenschutzkonform und erstellen einen Nachweis über die Vernichtung
Viele Ärzte stehen vor dem wohlverdienten Ruhestand. Doch was passiert mit den Patientenakten? Wir übernehmen die Archivierung und sorgen dafür, dass die Patientenakten rechtlich sicher aufbewahrt werden.
Im Todesfall einer Ärztin oder eines Arztes geht die Aufbewahrungspflicht der Patientenakten auf den Erben über. Wir kümmern uns professionell um die Übernahme und Archivierung der Akten, damit Sie sich keine Gedanken darum machen müssen.
Bei einer Praxisübernahme müssen Altakten häufig ausgelagert werden. Wir bieten Ihnen eine sichere und effiziente Lösung zur Archivierung.
Rechtssicherheit
Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
Datenschutz
DSGVO-konforme Archivierung und Datenverwaltung
Patientenservice
Direkte Anforderung der Akten durch Patienten
Individuelle Lösungen
Für jede Praxissituation geeignet
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden! Wir kümmern uns um Ihre Patientenakten, während Sie sich auf Ihren Ruhestand, Ihre Familie oder neue Projekte konzentrieren können.
Marco Weila
Key Account Manager
Archiv & Logistik
Telefon: 034207 4068-23