Egal ob eine Aufbewahrung von Patientenakten durch eine anstehende Praxisauflösung oder aber eine Auslagerung von Patientenakten aufgrund mangelnder Archivkapazität in den eigenen Praxisräumlichkeiten, das Team der dokuhaus steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie mit unserem Knowhow um Ihnen die Dokumentationspflicht nach §10 der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte zu erleichtern.